Herz­schritt­macher­kontrolle

Ein Herz­schritt­ma­cher stabi­li­siert den Herz­schlag bei Rhyth­mus­stö­rungen, indem er die Frequenz des Herz­schlags durch elek­tri­sche Impulse stabi­li­siert. Eingebaut wird das Gerät unterhalb des Schlüs­sel­beins, Elek­troden leiten die Impulse an das Herz weiter. Für eine einwand­freie Funktion des Herz­schritt­ma­chers sind regel­mä­ßige Kontrollen notwendig. Diese finden über Tele­me­trie statt, bei der unsere Ärzte Daten wie Herz­fre­quenz, Spannung und Batte­rie­status des Herz­schritt­ma­chers abfragen und analy­sieren. Gege­be­nen­falls wird die Program­mie­rung an den Gesund­heits­zu­stand der Patientin oder des Patienten angepasst, um eine optimale Herz­leis­tung sicher­zu­stellen.

Ablauf und wichtige Infor­ma­tionen für Patienten unserer Praxis in Bruchsal

Der Schritt­ma­cher­aus­weis, der die Geräteart und ‑werte doku­men­tiert, ist bei jedem Termin mitzu­bringen. So können unsere Kardio­logen vergan­gene Werte verglei­chen und Verän­de­rungen schnell erkennen. Neben tech­ni­schen Para­me­tern werden even­tu­elle Beschwerden oder Ände­rungen im Alltag bespro­chen. Sollten dabei Auffäl­lig­keiten auftreten, können weitere Diagno­se­schritte erfolgen oder die Einstel­lungen angepasst werden. Regel­mä­ßige Kontrollen sind daher nicht nur zur Über­prü­fung der Funktion, sondern auch für die persön­liche Sicher­heit unver­zichtbar. Die Termine variieren je nach Gerätetyp und Batte­rie­stand zwischen sechs und zwölf Monaten. Bei modernen Geräten sind auch tele­me­di­zi­ni­sche Fern­ab­fragen möglich, die den Arzt über auffäl­lige Parameter infor­mieren.